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Mitglied werden

© Birgit Arndt / fundus.ekhn.deEingang einer Backsteinkirche mit offener Tür. Über dem Eingang hängt eine Laterne und davor steht ein Schild mit einer Einladung zum Eintritt.

Sie möchten Mitglied unserer Kirchengemeinde werden? Wie schön!

Egal ob erstmaliger Kircheneintritt, Wiedereintritt oder Übertritt aus einer anderen Religionsgemeinschaft: Sie sind herzlich willkommen!

Sie sind bereits Mitglied in der evangelischen Kirche in einem anderen Ort und möchten sich zu uns umgemeinden lassen? Auch das ist selbstverständlich möglich.

Bei allen Fragen rund um das Thema kontaktieren Sie uns via Mail oder unter 06406 / 5399.

Erstmaliger Kircheneintritt

Alle, die bisher noch nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft waren, können durch die Taufe Mitglied unserer evangelischen Kirche werden.

Meist werden Kinder im Säuglingsalter getauft. Dann entscheiden die Eltern für sie über die Religionszugehörigkeit. In der Konfirmation bestätigen die Kinder dann die Entscheidung der Eltern, denn ab 14 Jahren ist man religionsmündig und darf selbst wählen, zu welcher Religionsgemeinschaft man dazugehören möchte.

Folglich benötigen alle Kinder bzw. Jugendliche bis 13 Jahre das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten zur Taufe.

Wer älter als 14 Jahre ist, darf sich selbst zur Taufe anmelden:
kirchengemeinde.kirchberg@ekhn.de oder unter 06406 / 5399. 

Wiedereintritt

Sie sind getauft und aus ihrer Religionsgemeinschaft ausgetreten und möchten nun Mitglied der evangelischen Kirche werden? Sie sind bei uns genau richtig!

Um wieder Teil einer Kirchengemeinschaft zu werden - in unserem Fall Teil evangelischen Kirche - können Sie gern einen Gesprächstermin mit Pfarrer Stein oder Pfarrerin Kiefer vereinbaren. Keine Sorge: Der Wiedereintritt setzt nur ein Gespräch voraus, es gibt keine Prüfungsfragen.

Übertritt

Mit Übertritt ist der Wechsel von einer Religionsgemeinschaft in eine andere gemeint. Zum Beispiel der Wechsel als Mitglied der katholischen Kirche in die evangelische Kirche.

Hierzu ist zunächst der Austritt aus der aktuellen Religionsgemeinschaft vorzunehmen, um dann in unsere Kirche einzutreten.

Der Austritt aus der Kirche erfolgt über die kommunalen Meldebehörden, der Eintritt dann über unsere Kirchengemeinde.

Klingt kompliziert? Wir helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach

 

 

 

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